Waldbrandwarnstufe

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg Auszüge aus dem Waldgesetz des Landes Brandenburg § 23 Umgang mit FeuerIm Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 Meter vom Waldrand ist das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen sowie das Rauchen verboten. § 37… Waldbrandwarnstufe weiterlesen