Wälder wachsen auf der Erde seit über 300 Millionen Jahren, das Sterben eines Baumes und sein Vergehen ist ein natürlicher Prozess im Kreislauf des Lebens.
- als natürlicher Bestandteil von Waldökosystemen tritt Totholz in recht unterschiedlichen Erscheinungsformen auf: abgestorbene, noch stehende Bäume oder Teile davon zählen ebenso dazu, wie liegende Stämme und Äste oder auch Stubben unterschiedlicher Zerfallsphasen
- damit die von alten Bäumen und von Totholz abhängige Artenvielfalt auf Dauer erhalten bleibt, muss die Ressource Totholz über weite Zeiträume in genügend großen Mengen vorhanden sein
- für zertifizierte Wirtschaftswälder sind Totholzanteile daher explizit vorgeschrieben
- Alt- und Totholz weist nicht immer den selben ökologischen Wert auf, dieser hängt unter anderem von der Baumart und vom Stammdurchmesser ab
- die höchsten Totholzanteile weisen naturnahe Laub-Altholzbestände auf, sofern der Mensch nicht oder nur sehr zurückhaltend eingreift, etwa in Schutzgebieten
- die vorhandenen Arten im Lebensraum Totholz hängen von der Baumart, der Zerfallsphase, dem Feuchtigkeitsgrad und dem Standort des Baumes ab
- Land Brandenburg verfügt über rund 1,09 Mio. Hektar Wald
- „Methusalem – Projekt“ des Landesbetriebes Forst Brandenburg soll zum Erhalt einheimischer Tier – und Pflanzenarten beitragen
- bis Frühjahr 2012 sollen 100.000 Bäume geschützt sein
- 2004 wurde die erste „Methusalem – Buche“ im Naturpark Stechlin – Ruppiner Land symbolisch mit einer Nummer markiert
- 5 alte Bäume werden pro Hektar in allen mindestens 80 Jahre alten Wäldern für die natürliche Zerfallsphase im Wald belassen
- Alt- und Totholz sollen so als Lebensraum gesichert werden
- diese Aktion ist auf den staatlichen Waldbesitz beschränkt, der mit 270.000 ha Größe nur noch 25 % der gesamten Waldfläche ausmacht, private Eigentümer erhalten deshalb Ausgleichszahlungen, damit sie besonders kräftige Bäume stehen lassen
- Holzbewohner sind natürliche Komponente des Waldes
- sie sind Urheber einer natürlichen Artenvielfalt
- allein in Mitteleuropa sind 20 % der Käfer, rund 1.500 Arten, als holzbewohnend bekannt
- Käfer machen 95 % der Biomasse der auf Alt- und Totholz angewiesenen Wirbellosen aus
- in Deutschland sind 60 % davon als gefährdet eingestuft
- Totholz ist Nährstoffvorrat, Regulator des Nährstoffumsatzes, Regulator des bodennahen Mikroklimas und Erosionsschutz
- Pilze sind Schlüsselfaktoren des Holzabbaus und der Wiederverwertung seiner Inhaltsstoffe
- sie sind Zwischenstationen in den Nährstoffkreisläufen, tragendes Elemente der Bodenbildung und sind Stickstofflieferanten
- holzbewohnende Insekten unterstützen die Verbreitung von Pilzen
- sind wichtige Faktoren des Holzabbaus, Teilhaber an chemischen Umsatzprozessen und der Bodenbildung
- Totholz ist Verjüngungsschutz und Aufwuchshilfe
- stellt ein Regulativ und Lebensraum in Fließgewässern dar
- zu den am meisten an Alt- und Totholz gebundenen Arten gehören Vögel
- unter den Säugetiere ist die größte Gruppe die der Fledermäuse
- bildet Lebensraum für Moose und Flechten
- die erste Besiedlungsphase dauert typischerweise ungefähr 2 Jahre
- zu Beginn der 10 – 20 Jahre dauernden Zersetzungsphase sind auch noch einige der ersten Xylobionten1) vorhanden
- in der Humifizierungsphase2) zerfällt das Holz und geht langsam in Boden über, sie dauert mehrere Jahrzehnte bis Jahrhunderte
- die ersten Siedler auf dem Holz sind Weiß– und Braunfäulepilze, sie sind in der Lage, die Holzbestandteile Lignin und Zellulose aufzuspalten und abzubauen
- Kennzeichen dieses Prozesses sind Fruchtkörper der Pilze am Baum
- das Holz verliert seine Festigkeit
- es siedeln sich weitere Lebewesen an, die das Holz ebenfalls zersetzen, erst Borken-, Bock– und Prachtkäferarten, Hirschkäferlarven zeigen die fortgeschrittene Zersetzung an, ihre Larven verbringen bis zu 5 Jahre in den modernden Stubben, ehe sie sich im Boden verpuppen
- Spechte bauen Bruthöhlen, die später auch von anderen Tierarten genutzt werden, wie Tauben, Fledermäusen, Hornissen, Bienen u.a.
- Stubben oder umgebrochene Bäume bieten verschiedenen Vogelarten, Igeln, Kleinsäugern und Amphibien Nahrung, Brutraum und Unterschlupfmöglichkeiten
- Schmetterlingstrameten verursachen Weißfäule
- mehrfarbig, variabel im Erscheinungsbild
- die einjährigen Fruchtkörper sind lederartig zäh und dünn
- Hüte halbkreisförmig bis fächerförmig, 5 – 8 cm breit
- wachsen rosettig oder dachziegelartig meist in großen Gruppen
- Oberseite zoniert, schwärzlich bis gelblich, seidig glänzend, samtig behaart
- Unterseite hell mit sehr kleinen Poren
- Kleingabelzahnmoos (Dicranella heteromalla)
- Laubmoos der Gattung: Dicranella
- Pfriemen-Geweihflechte (Cladonia subulata) und Blättrige Cladonie (Cladonia foliacea) Abteilung Schlauchpilze (Ascomycota) Gattung: Cladonia
- Hirschkäfer, Hornschröter, Feuerschröter oder Donnergugi (Lucanus cervus, von lat. lucanus, „Waldbewohner“, und cervus, „Hirsch“)
- Familie Schröter (Lucanidae)
- männlichen Käfer werden 25 – 75 mm lang, Weibchen bis maximal 40 mm
- bevorzugt in alten Eichenwäldern, auch in Gärten, Rindenmulchhaufen etc.
- Hauptflugzeit zwischen Ende Mai und Ende Juli
- ausgewachsene Käfer leben maximal einen Monat
- Rote Liste „stark gefährdet“
- gesetzlicher Schutz gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
- Springfrosch (Rana dalmatina)
- bevorzugt lichte und gewässerreiche Laubmischwälder
- Männchen wandern bereits im Herbst in das Laichgewässer ein, um dort zu überwintern
- Weibchen überwintern in Gewässernähe an Land
- Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie3): Anhang IV (streng zu schützende Art)
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)4): streng geschützt
- Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)
- Fledermausart aus der Familie der Glattnasen (Vespertilionidae)
- Baumfledermaus
- bewohnt in kleinen Gruppen Höhlen in Bäumen, nutzt aber auch Nistkästen
- Nahrung besteht hauptsächlich aus Nachtfaltern, Grillen und Käfern
- pflanzt sich überwiegend im Osten Deutschlands fort
- Ende Mai bis Juni ein bis zwei Junge
- wird etwa 10 Jahre alt
- Beringung in Brandenburg seit 1932
- Rote Liste gefährdet
1) von griechisch „xylos“ = Holz; und „bios“ = Leben bedeutet: „das Holz bewohnend“, „im Holz lebend“ oder „Holzbewohner“.
2) Humus lateinisch „Erdboden“
3) RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992, Fassung 2007
4) Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. Oktober 2011 (BGBl. I S. 1986) geändert
Quelle: Wikipedia, Wikimedia
Larve des Hirschkäfers fotografiert von H. Rothacher Aigle
Großer Abendsegler fotografiert von Mnolf