Lebensraum Totholz

Wälder wachsen auf der Erde seit über 300 Millionen Jahren, das Sterben eines Baumes und sein Vergehen ist ein natürlicher Prozess im Kreislauf des Lebens.

  • als natürlicher Bestandteil von Waldökosystemen tritt Totholz in recht unterschiedlichen Erscheinungsformen auf: abgestorbene, noch stehende Bäume oder Teile davon zählen ebenso dazu, wie liegende Stämme und Äste oder auch Stubben unterschiedlicher Zerfallsphasen
  • damit die von alten Bäumen und von Totholz abhängige Artenvielfalt auf Dauer erhalten bleibt, muss die Ressource Totholz über weite Zeiträume in genügend großen Mengen vorhanden sein
  • für zertifizierte Wirtschaftswälder sind Totholzanteile daher explizit vorgeschrieben
  • Alt- und Totholz weist nicht immer den selben ökologischen Wert auf, dieser hängt unter anderem von der Baumart und vom Stammdurchmesser ab
  • die höchsten Totholzanteile weisen naturnahe Laub-Altholzbestände auf, sofern der Mensch nicht oder nur sehr zurückhaltend eingreift, etwa in Schutzgebieten
  • die vorhandenen Arten im Lebensraum Totholz hängen von der Baumart, der Zerfallsphase, dem Feuchtigkeitsgrad und dem Standort des Baumes ab
  • Land Brandenburg verfügt über rund 1,09 Mio. Hektar Wald
  • „Methusalem – Projekt“ des Landesbetriebes Forst Brandenburg soll zum Erhalt einheimischer Tier – und Pflanzenarten beitragen
  • bis Frühjahr 2012 sollen 100.000 Bäume geschützt sein
  • 2004 wurde die erste „Methusalem – Buche“ im Naturpark Stechlin – Ruppiner Land symbolisch mit einer Nummer markiert
  • 5 alte Bäume werden pro Hektar in allen mindestens 80 Jahre alten Wäldern für die natürliche Zerfallsphase im Wald belassen
  • Alt- und Totholz sollen so als Lebensraum gesichert werden
  • diese Aktion ist auf den staatlichen Waldbesitz beschränkt, der mit 270.000 ha Größe nur noch 25 % der gesamten Waldfläche ausmacht, private Eigentümer erhalten deshalb Ausgleichszahlungen, damit sie besonders kräftige Bäume stehen lassen
  • Holzbewohner sind natürliche Komponente des Waldes
  • sie sind Urheber einer natürlichen Artenvielfalt
  • allein in Mitteleuropa sind 20 % der Käfer, rund 1.500 Arten, als holzbewohnend bekannt
  • Käfer machen 95 % der Biomasse der auf Alt- und Totholz angewiesenen Wirbellosen aus
  • in Deutschland sind 60 % davon als gefährdet eingestuft
  • Totholz ist Nährstoffvorrat, Regulator des Nährstoffumsatzes, Regulator des bodennahen Mikroklimas und Erosionsschutz
  • Pilze sind Schlüsselfaktoren des Holzabbaus und der Wiederverwertung seiner Inhaltsstoffe
  • sie sind Zwischenstationen in den Nährstoffkreisläufen, tragendes Elemente der Bodenbildung und sind Stickstofflieferanten
  • holzbewohnende Insekten unterstützen die Verbreitung von Pilzen
  • sind wichtige Faktoren des Holzabbaus, Teilhaber an chemischen Umsatzprozessen und der Bodenbildung
  • Totholz ist Verjüngungsschutz und Aufwuchshilfe
  • stellt ein Regulativ und Lebensraum in Fließgewässern dar
  • zu den am meisten an Alt- und Totholz gebundenen Arten gehören Vögel
  • unter den Säugetiere ist die größte Gruppe die der Fledermäuse
  • bildet Lebensraum für Moose und Flechten
  • die erste Besiedlungsphase dauert typischerweise ungefähr 2 Jahre
  • zu Beginn der 10 – 20 Jahre dauernden Zersetzungsphase sind auch noch einige der ersten Xylobionten1) vorhanden
  • in der Humifizierungsphase2) zerfällt das Holz und geht langsam in Boden über, sie dauert mehrere Jahrzehnte bis Jahrhunderte
Schadbild des „Würfelbruchs“ durch Braunfäule einer Eiche
  • die ersten Siedler auf dem Holz sind Weiß– und Braunfäulepilze, sie sind in der Lage, die Holzbestandteile Lignin und Zellulose aufzuspalten und abzubauen
  • Kennzeichen dieses Prozesses sind Fruchtkörper der Pilze am Baum
  • das Holz verliert seine Festigkeit
  • es siedeln sich weitere Lebewesen an, die das Holz ebenfalls zersetzen, erst Borken-, Bock– und Prachtkäferarten, Hirschkäferlarven zeigen die fortgeschrittene Zersetzung an, ihre Larven verbringen bis zu 5 Jahre in den modernden Stubben, ehe sie sich im Boden verpuppen
  • Spechte bauen Bruthöhlen, die später auch von anderen Tierarten genutzt werden, wie Tauben, Fledermäusen, Hornissen, Bienen u.a.
  • Stubben oder umgebrochene Bäume bieten verschiedenen Vogelarten, Igeln, Kleinsäugern und Amphibien Nahrung, Brutraum und Unterschlupfmöglichkeiten
  • Schmetterlingstrameten verursachen Weißfäule
  • mehrfarbig, variabel im Erscheinungsbild
  • die einjährigen Fruchtkörper sind lederartig zäh und dünn
  • Hüte halbkreisförmig bis fächerförmig, 5 – 8 cm breit
  • wachsen rosettig oder dachziegelartig meist in großen Gruppen
  • Oberseite zoniert, schwärzlich bis gelblich, seidig glänzend, samtig behaart
  • Unterseite hell mit sehr kleinen Poren
  • Hirschkäfer, Hornschröter, Feuerschröter oder Donnergugi (Lucanus cervus, von lat. lucanus, „Waldbewohner“, und cervus, „Hirsch“)
  • Familie Schröter (Lucanidae)
  • männlichen Käfer werden 25 – 75 mm lang, Weibchen bis maximal 40 mm
  • bevorzugt in alten Eichenwäldern, auch in Gärten, Rindenmulchhaufen etc.
  • Hauptflugzeit zwischen Ende Mai und Ende Juli
  • ausgewachsene Käfer leben maximal einen Monat
  • Rote Liste „stark gefährdet“
  • gesetzlicher Schutz gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
  • Springfrosch (Rana dalmatina)
  • bevorzugt lichte und gewässerreiche Laubmischwälder
  • Männchen wandern bereits im Herbst in das Laichgewässer ein, um dort zu überwintern
  • Weibchen überwintern in Gewässernähe an Land
  • Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie3): Anhang IV (streng zu schützende Art)
  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)4): streng geschützt
  • Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)
  • Fledermausart aus der Familie der Glattnasen (Vespertilionidae)
  • Baumfledermaus
  • bewohnt in kleinen Gruppen Höhlen in Bäumen, nutzt aber auch Nistkästen
  • Nahrung besteht hauptsächlich aus Nachtfaltern, Grillen und Käfern
  • pflanzt sich überwiegend im Osten Deutschlands fort
  • Ende Mai bis Juni ein bis zwei Junge
  • wird etwa 10 Jahre alt
  • Beringung in Brandenburg seit 1932
  • Rote Liste gefährdet

1) von griechisch „xylos“ = Holz; und „bios“ = Leben bedeutet: „das Holz bewohnend“, „im Holz lebend“ oder „Holzbewohner“.

2) Humus lateinisch „Erdboden“

3) RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992, Fassung 2007

4) Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. Oktober 2011 (BGBl. I S. 1986) geändert


Quelle: Wikipedia, Wikimedia

Larve des Hirschkäfers fotografiert von H. Rothacher Aigle

Großer Abendsegler fotografiert von Mnolf