leider noch immer ein Thema, trotz technischen Fortschritts
Die Öffentlichkeit sieht im Jäger leider nur einen, der Tiere „tot schießt“, seine größte Aufgabe im Jahr, die Hege, wird dabei kaum beachtet.
Vor allem im Frühjahr, wenn die Brut- und Setzzeit beginnt, muss er sein Revier im ländlichen Raum besonders im Auge haben. Nun heißt es, zu beobachten, wo die Rehe ihre Kitze zur Welt bringen.
Was sich im Laufe der Evolution bewährt hat, das Verharren und Wegducken, regloses Abwarten, bis der Fressfeind vorüber zieht, ist gegen die moderne Landwirtschaft machtlos. Wenn Großflächenmähwerke mit Geschwindigkeiten bis zu 15 km/ h und mit Arbeitsbreiten bis zu 15 m über die Wiesen und Felder fahren, ist an Flucht nicht zu denken. Was immer sich in dessen Arbeitsbereich befindet, erleidet einen vermeidbaren Häckslertod.
In Deutschland waren im Jahre 2019 etwa 51% der landwirtschaftlichen Fläche Grünland (ca. 2,3 Millionen Hektar).
Hier wird regelmäßig im Jahr gemäht, um Heu oder Silage zu erzeugen, aber auch, um die wachsende Zahl von Biogasanlagen zu bestücken, die in riesigen Gäranlagen diese Biomasse nutzen.
Schätzungen zufolge sterben jährlich rund 500.000 Tiere durch die Mahd. Allein 90-100.000 davon sind Rehkitze.²
Die verschiedenen Verbände empfehlen den Landwirten deshalb schon lange, den Mähtermin mindestens 24 Stunden vorher mit dem Jagdpächter abzusprechen und/oder selbst erforderliche Maßnahmen für den Schutz von Wildtieren durchzuführen.
Wenn die Pächter des Jagdgebietes rechtzeitig vom Landwirt informiert werden, beginnen sie mit Vergrämungsmethoden wie das Aufhängen von Plastiktüten, Aufstellen von Blinkpfählen oder das Absuchen mit dem Hund.
Jedoch sind die Flächen, die abgesucht werden müssen, inzwischen derartig groß – vor allem in den neuen Bundesländern – dass diese Maßnahmen wenig effektiv sind. Anbaugeräte für die Maschinen gibt es ebenfalls, sie geben einen Signalton an das Wild ab. Leider reagieren die Kitze aber eher nicht darauf, sondern ducken sich noch tiefer in das Feld.
Auf kleinen Flächen bewähren sich tragbarer Wildretter. Hier nutzt man eine knapp sechs Meter lange, ausziehbare Teleskopstange, an der mehrere Infrarot-Sensoren befestigt sind. Das 5 kg schwere Gerät wird in Bauch – bis Brusthöhe an einem Tragegurt befestigt durch die Wiese getragen. Solange es kühl ist, lösen die Sensoren einen Alarm aus, sobald eine Wärmequelle erkannt wird. Wenn sich jedoch das Grünland erwärmt, werden immer mehr Fehlalarme ausgelöst, so dass die Suche abgebrochen werden muss..
Aber nicht nur der Jäger hat ein Interesse an der Rettung der Tiere, der Landwirt nimmt mit der Aufnahme des Grünfutters und der Silierung in Kauf, dass sich das Bakterium Clostridium botulinum im Kadaverrest unter Sauerstoffausschluss bildet. Wenn die Silage dann z.B. an die Kühe verfüttert wird, sterben sie einen elenden Tod durch Botulismus.
Die Lösung scheint einfach: ein erster Schnitt ab dem 15. Juni, oder besser ab dem 1. Juli, gewährleistet am ehesten das Überleben von Bodenbrütern, Rehkitzen und Junghasen. Jedoch muss der Landwirt ein hochwertiges Futter erzeugen, wenn er seine Tiere leistungsgerecht ernähren will.
Die Europäischen Union hat daher Agrarumweltmaßnahmen eingeführt. Fördermittel sollen den Landwirt unterstützen, wenn sie den ersten Schnitt später im Jahr durchführen und das Grünland nicht so oft mähen. Ein größerer Abstand zwischen erstem und zweitem Mahdtermin erhöht zudem die Chancen für ein Zweitgelege bei Bodenbrütern.
Auch Brachen müssen nach den derzeit geltenden Richtlinien³ einmal jährlich nach dem 1. Juli gemulcht werden. Zu diesem Zeitpunkt sind aber noch viele Jungvögel gefährdet und man vernichtet wertvolle Strukturen der Feldflure.
Viele Landesjagdverbände bieten aus diesem Grunde ein Formular an, mit dem Landwirte und Jäger eine Ausnahme von der Mulchpflicht beantragen können.
Letztlich hilft das aber dem Milchbauern nicht wirklich. Er wird daher auf das frühzeitige Mähen, bei günstiger Witterung auch vor dem 15. Mai, setzten.
Was kann man also tun?
Studien belegen, dass das richtige Mähen ein Fluchtverhalten auslöst und eine 60% Erfolgsquote hat.
Die Tiere bekommen die Chance, aus dem Feld zu flüchten, wenn man nicht, wie üblich, an der Außenkante beginnend nach innen mäht, sondern in der Mitte beginnend nach außen mäht. Schmale lange Felder entsprechend rauf und runter, um die Flucht zur Seite frei zu geben.
Um die Quote der getöteten Tiere weiter zu senken, ist der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkameras optimal. In vielen Bundesländern gibt es inzwischen die Rehkitz-Rettung mit Multikoptern, an denen eine Wärmebildkamera befestigt ist. Selbstverständlich benötigt man Erfahrung im Umgang mit den entsprechenden Fluggeräten und ein Kenntnisnachweis für Drohnen mit einem Gewicht von über zwei Kilogramm wird benötig. Flächen in der Nähe von Bundesstraßen bzw. Autobahnen und in Naturschutzgebieten dürfen nicht oder nur mit Sondergenehmigungen abgesucht werden.
Wenn der Jäger seine Einstände gut kennt im Revier, weiß er, wo sich die Ricken aufhalten und setzen. Diese Vorinformation erleichtert das Auffinden ungemein. Nicht in jedem Feld befinden sich die Kitze an der Außenkante, in meinem Revier z.B. ziehen die Ricken in die Mitte und setzen dort. Entsprechend groß ist die Gefahr bei der Mahd. Die Ricke flieht vor der Maschine, das Kitz in der Feldmitte wird zum Opfer seines Verhaltens, sich bei Gefahr tief zu ducken. Entsprechend viele Kitze werden so jedes Jahr getötet, aber auch kleine Füchse, deren Bauten sich im Feld befinden, selbst die Mäuse können sich nicht retten, Nester werden zerstört, der Eingriff des Menschen ist enorm.
Nachdem im Mai 2020 eine für mich unerträglich große Zahl von Kitzen getötet wurde, habe ich mich in meiner Not an die Rehkitzrettung-Brandenburg gewendet.
Obwohl die Strecke recht weit ist und der Einzugsbereich weit überschritten, kam das Team in der Nacht bei uns an und suchte mit moderner Wärmebildkamera mehrere Tage vor der Mahd das Gelände ab. Leider wird Luzerne mit steigender Sonne so warm, das Kitze nicht mehr zu sehen sind. Doch frühzeitig am Morgen gesucht und eigene Kenntnisse der Einstände halfen, die Kitze zu orten und zu bergen. So ließ sich schneller und effektiver auf den riesigen Schlägen suchen.
Die anfänglich recht skeptischen Traktoristen unterstützten das Treiben am Feldrand, gaben uns mehr Zeit und versuchten eine nach obigem Schema veränderte Mähtechnik. Bilanz dieser Änderung – alle Kitze konnten geborgen werden. Kein Tier musste sein Leben lassen, das Grün hat keine Gefahr des Botulismus durch Verwesungsprozesse der Kadaver. Ein Gewinn für beide Seiten.
Bericht in der Märkischen Oderzeitung vom 22.5.2020
Gesetze, die den Landwirt vorrangig verpflichten:
Die Hege und Pflege unseres heimischen Wildbestandes ist nicht nur eine Pflicht der Jäger, Tierschutz geht uns alle an, also auch den Landwirt oder den tatsächlichen Maschinenführer bei der Mahd ! Ordnungsgemäße Landwirtschaft definiert sich als eine der Rechtsordnung gemäße Landnutzung !
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 20a
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
- Tierschutzgesetz § 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
- Tierschutzgesetz § 17
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
- einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 39 Abs. 1 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
(1) Es ist verboten
- wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten,
- wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten,
- Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.
Gesetze, die den Jäger nachrangig nach dem Landwirt verpflichten:
- Bundesjagdgesetz § 1 Inhalt des Jagdrechts
(1) Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.
(2) Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepaßten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen; auf Grund anderer Vorschriften bestehende gleichartige Verpflichtungen bleiben unberührt. Die Hege muß so durchgeführt werden, daß Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden.
(3) Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten.
(4) Die Jagdausübung erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.
(5) Das Recht zur Aneignung von Wild umfaßt auch die ausschließliche Befugnis, krankes oder verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von Federwild sich anzueignen.
(6) Das Jagdrecht unterliegt den Beschränkungen dieses Gesetzes und der in seinem Rahmen ergangenen landesrechtlichen Vorschriften.
- Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG) § 1 LJagdG Bbg
Gesetzeszweck
(1) Wild ist ein wesentlicher Bestandteil der heimischen Natur. Es ist als unverzichtbarer Teil der natürlichen Umwelt in seinem Beziehungsgefüge zu bewahren. Der Schutz des jagdbaren Wildes und seiner Lebensräume ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
(2) Dieses Gesetz dient dazu, einen artenreichen und gesunden Wildbestand in einem ausgewogenen Verhältnis zu seinen natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten; bedrohte Wildarten zu schützen;
die natürlichen Lebensgrundlagen des Wildes zu sichern, zu verbessern und so weit wie möglich wiederherzustellen;
die von jagdbaren Tieren verursachten Schäden am Wald und auf landwirtschaftlichen Kulturen auf ein wirtschaftlich tragbares Maß zu begrenzen; die jagdlichen mit den sonstigen öffentlichen Belangen, insbesondere mit denen des Naturschutzes, des Tierschutzes, der Landschaftspflege sowie der Erholungsnutzung in Einklang zu bringen;
die Jagdausübung und die Jagdorganisation zu regeln; eine biotopgerechte Wildbewirtschaftung durchzusetzen.
- bzw. das jeweilige in jedem Bundesland gültige Jagdgesetz.
Durchführung der Rettungsaktion:
- ohne Kommunikation geht es nicht – Nummern tauschen und in Kontakt bleiben!
- der Jäger/Pächter muss beobachten und wissen, wo die Ricken ihre Einstände haben, so werden die Kitze schneller gefunden
- der Landwirt sollte den Jäger/Pächter immer rechtzeitig informieren, wann und wo die Mahd beginnen soll
- Jäger/Pächter/Landwirte bringen 1-2 Tage vor der Mahd Flatterbänder, Vergrämung, technische Geräte zur Vergrämung an, damit die Ricken die Kitze von der Fläche ziehen
- Beobachtung der Fläche, ob die Ricken abgezogen sind; fiepen, schauen, ob Ricken reagieren; Helfer für die Rettungsaktion gewinnen
- 12 Stunden vor der Mahd alles einsammeln, Fläche kontrollieren
- in den frühen Morgenstunden vor der Mahd die Fläche mit Drohen abfliegen oder Hunde einsetzen und systematisch die Fläche ablaufen
- der Jagdpächter muss anwesend sein, damit die Aktion nicht als Jagdwilderei gilt
- Helfer mit Wäschekörben und Handschuhen ausrüsten, wird ein Kitz gefunden, kann es so gesichert werden
- Probeschnitte der Landwirte, richtige Schnitttechnik; beobachten, ob Tiere gesichtet werden, Kontakt mit den Rettern halten
- geborgene Kitze nach Abschluss der Mahd zurück setzen am Flächenrand, einige Stunden aus der Entfernung beobachten, ob die Ricken sie abholen
- beobachten, ob ggf. irgendwo Krähen oder Raubvögel kreisen, Füchse Kadaver suchen, diese bergen und entsorgen
Aktion Kitzrettung in der Region Oder-Spree:
Zur zweiten Mahd konnte uns die Rehkitzrettung Brandenburg nicht unterstützen, da sie ausgebucht war. So entschieden wir uns, am Morgen vor der Mahd mit den Hunden eng die Flächen abzulaufen.
Helfer fanden sich kaum, da diese der körperlichen Anstrengung nicht gewachsen waren oder anderweitig verhindert.
An einem Tag 4 Schläge von 80 ha. Für die Hunde und uns eine physisch extreme Belastung, zumal es am nächsten Morgen weiter ging, erneut 30 ha. Bilanz waren 46 km Fußmarsch in brütender Hitze durch die Luzerne und total erschöpfte Hunde.
Retten konnten wir auf diese Weise von 13 Kitzen immerhin 11. Zwei wurden erneut Opfer des Mähtods. Des Weiteren konnten Hasen und eine Fasanenhenne gerettet werden, sogar Eier aus einem Nest, welches anschließend wieder zurückgelegt wurde.
Bei den Schlaggrößen und der frühen Mahd, die mitten in die Brut- und Setzzeit fällt, ist eine Drohne für uns unersetzlich.
Dazu kommt die Nachfrage vieler Bekannter, denen es in ihrem Jagdgebiet genauso geht, die den Mähtod verhindern wollen, ebenso allein auf sich gestellt sind und den Einsatz einer Drohne auf ihren Flächen gern sehen würden.
Eine Unterstützung für die Anschaffung einer Drohne mit hochwertiger Kamera wird vom Landesjagdverband und der Oberen Jagdbehörde nicht gewährt, diesen Antrag hatten wir 2020 gestellt, obwohl damit neben dem Wild auch Brandherde lokalisiert werden könnten. Selbst PETA e.V. Deutschland, sonst immer ganz weit vorn, wenn Tierleid vermutet wird, teilte uns mit, für die Kitzrettung keine „Kapazitäten“ zu haben ….
Wir hatten eine Aktion 2020 bei EON, leider haben wir ganz knapp „verloren“, so konnte EON uns ebenfalls nicht unterstützen.
Ziel war es, eine Drohne mit Wärmebildkamera und Streckenprogrammierung zu beschaffen. Die Anschaffung konnte auch durch Unterstützung Eurerseits realisiert werden – wofür ich nochmals DANKE sagen möchte – da ein Sonderangebot den Kauf im Dezember 2020 deutlich günstiger machte. Es wurde privat finanziert und eine Drohne angeschafft.
Im Frühsommer 2021 war es dann soweit – die Drohne war über Tage ständig im Einsatz, nachts und früh geflogen, danach zur Arbeit, das schlaucht, aber als Kitz Nr. 55 gerettet war, kleine Wachteln, Hasen usw., machte das richtig glücklich. Mein Team vom letzten Jahr hat mich wieder unterstützt – wofür ich echt dankbar bin.
Presse ist mir zwar mitunter peinlich – ich stehe nicht so gern im Mittelpunkt, aber es gab einen tollen Artikel zu einer der Rettungsaktionen bei der AGW Worin in der MOZ vom 7.6.2021
Wir sichern die Kitze in Körben und lassen wirklich niemanden zurück, wie man sehen kann, denn Nester oder der Nachwuchs von Hasen werden leider auch von den Schneidemessern erfasst.
Ansonsten bin ich mit der Drohne auch in anderer Mission unterwegs, da ich mit ihr schon vermisste Haustiere gesucht habe, es ist möglich, bei Waldbränden Glutnestern auszumachen oder die Bäume nach Schädlingen in den Kronen abzusuchen. Ebenso erfolgreich ist der Einsatz, wenn man sich Schadensflächen auf Feldern aus der Luft ansehen möchte.
Wer sich für das Bundesprogramm zur Rehkitzrettung interessiert, existiert seit dem 19. März 2021, dem rate ich – aufpassen bei den Förderbedingungen! Viele haben enttäuscht eine Ablehnung erhalten, weil ihre Vereine bereits gegründet waren. Schaut in die Satzung, der Verein – auch Jagdverein muss explizit in der Satzung stehen haben, dass er sich für die Rettung von Wildtieren, insbesondere von Rehkitzen, einsetzt! Gemeinnützigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht ist ohnehin Vorraussetzung.
Der zweistufige Antrag muss mit seinem ersten Teil zum 30. September 2021 eingereicht sein. Bis dahin darf keine Drohne gekauft worden sein.
Wenn es eine Bewilligung gibt, erst dann kann der zweite Teil des Antrags gestellt werden. Unterstützt werden maximal 2 Drohnen, insgesamt werden maximal 4.000 Euro gefördert.
Mindestanforderungen und Fördergegenstand: Wärmebildkamerasystem mit Echtbildübertragung an Endgeräte, Mindestflugzeit 20 Minuten, Home-Return Funktion, bis zu zwei Ersatzakkumulatoren und ein Transportkoffer.
Die Drohnen sind 3 Jahre für die Rettung von Wildtieren insbesondere Rehkitzen zweckgebunden, dürfen nicht anders verwendet werden.
Um den Betrag, der förderfähig ist – ja nach Kosten der gekauften Drohne, muss die Bewilligung einreichen, seinen gültigen Personalausweis als Legitimation, Kaufbeleg der Drohne, Zahlungsbeleg, dass die Drohne bezahlt wurde. Dazu die technische Eignung des Gerätes für die Rehkitzrettung, sowie ein Nachweis über die fehlende Vorsteuerabzugsberechtigung nach dem UstG.
Es gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot, sprich, die günstigste Drohne, die geeignet ist, wäre zu wählen.
Wer die Drohne als Verein selbst finanzieren kann, bekommt kein Geld!
Die geförderte Kitzrettung startet damit eigentlich erst richtig in der Saison 2022, bis das Antragsverfahren durchlaufen ist.
Und warum habe ich zu hören bekommen – abgelehnt – der eigentlich förderfähige Kreisjagdverein, eine Jägervereinigungen auf Kreisebene oder ein anderer eingetragener Verein auf regionaler oder lokaler Ebene, hat eben oft nicht neben satzungsgemäßen Aufgaben wie Pflege und Förderung des Jagdwesens oder des Tier-, Natur- und Landschaftsschutzes die „Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd“ eingetragen.
Wer das abgeändert hatte und meinte, nun kann er erst kaufen und dann einreichen – Irrtum, da man sich den Kauf scheinbar leisten konnte, fiel man aus der Förderung. Entsprechend war das Interesse bisher gering, eine Drohne im Jagdverein anzuschaffen, zumindest in unserer Region.
Wer sich nicht entmutigen lässt, wie ich, macht seinen Drohnenführerschein und sucht andere Wege zum Ziel.
einige Links zur Information über Drohnen und Rehkitzrettung:
Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)
LuftVO 2021 Übersicht zu Änderungen
Rettungsnetzwerk – Überblick zu Missionen der Copter-Piloten
Kitzretter finden: https://kitzretter-finden.de
Kostenrechnung für Landwirte, die eine Drohne anschaffen möchten
Quellen:
1 Praxisratgeber Mähtod, Deutsche Wildtierstiftung, 2019
² L. Kittler: Wildverluste durch den Einsatz landwirtschaftlicher Maschinen nach einer Erhebung aus dem Jagdjahr 1976/77 in Nordrhein-Westfalen; in „Zeitschrift für Jagdwissenschaft“ 25/1979 p.22-32
³ Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz desLandes Brandenburg zum Ausgleich von Kosten undEinkommensverlusten für Landwirte in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen 4.2.1.1 Extensive Grünlandnutzung (2.1.1) f