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- Wälder wachsen auf der Erde seit über
300 Millionen Jahren, das Sterben eines Baumes und sein Vergehen ist ein
natürlicher Prozess im Kreislauf des Lebens.
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- als natürlicher Bestandteil von
Waldökosystemen tritt
Totholz in recht unterschiedlichen
Erscheinungsformen auf: abgestorbene, noch stehende Bäume oder Teile davon
zählen ebenso dazu, wie liegende Stämme und Äste oder auch Stubben
unterschiedlicher Zerfallsphasen
- damit die von alten Bäumen und von
Totholz abhängige Artenvielfalt auf Dauer erhalten bleibt, muss die Ressource
Totholz über weite Zeiträume in genügend großen Mengen vorhanden sein
- für
zertifizierte Wirtschaftswälder
sind Totholzanteile daher explizit vorgeschrieben
- Alt- und Totholz weist nicht immer den
selben ökologischen Wert auf, dieser hängt unter anderem von der Baumart und
vom Stammdurchmesser ab
- die höchsten Totholzanteile weisen
naturnahe Laub-Altholzbestände auf, sofern der Mensch nicht oder nur sehr
zurückhaltend eingreift, etwa in Schutzgebieten
- die vorhandenen Arten im Lebensraum
Totholz hängen von der Baumart, der Zerfallsphase, dem Feuchtigkeitsgrad und
dem Standort des Baumes ab
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- Land Brandenburg verfügt über rund
1,09 Mio. Hektar Wald
- "Methusalem - Projekt" des
Landesbetriebes Forst Brandenburg soll zum Erhalt einheimischer Tier - und
Pflanzenarten beitragen
- bis Frühjahr 2012 sollen 100.000 Bäume
geschützt sein
- 2004 wurde die erste "Methusalem -
Buche" im Naturpark Stechlin - Ruppiner Land symbolisch mit einer Nummer
markiert
- 5 alte Bäume werden pro Hektar in
allen mindestens 80 Jahre alten Wäldern für die natürliche Zerfallsphase im
Wald belassen
- Alt- und Totholz sollen so als
Lebensraum gesichert werden
- diese Aktion ist auf den staatlichen
Waldbesitz beschränkt, der mit 270.000 ha Größe nur noch 25 % der gesamten
Waldfläche ausmacht, private Eigentümer erhalten deshalb Ausgleichszahlungen,
damit sie besonders kräftige Bäume stehen lassen
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- Holzbewohner sind natürliche
Komponente des Waldes
- sie sind Urheber einer natürlichen
Artenvielfalt
- allein in Mitteleuropa sind 20 % der
Käfer, rund 1.500 Arten, als holzbewohnend bekannt
- Käfer machen 95 % der
Biomasse der auf Alt- und Totholz angewiesenen Wirbellosen aus
- in Deutschland sind 60 % davon als
gefährdet eingestuft
- Totholz ist Nährstoffvorrat, Regulator
des Nährstoffumsatzes, Regulator des bodennahen Mikroklimas und Erosionsschutz
- Pilze sind Schlüsselfaktoren des
Holzabbaus und der Wiederverwertung seiner Inhaltsstoffe
- sie sind Zwischenstationen in den
Nährstoffkreisläufen, tragendes Elemente der Bodenbildung und sind
Stickstofflieferanten
- holzbewohnende Insekten unterstützen
die Verbreitung von Pilzen
- sind wichtige Faktoren des Holzabbaus,
Teilhaber an chemischen Umsatzprozessen und der Bodenbildung
- Totholz ist Verjüngungsschutz und
Aufwuchshilfe
- stellt ein Regulativ und Lebensraum in
Fließgewässern dar
- zu den am meisten an Alt- und Totholz
gebundenen Arten gehören Vögel
- unter den Säugetiere ist die größte Gruppe
die der
Fledermäuse
- bildet Lebensraum für Moose und Flechten
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- die erste Besiedlungsphase dauert
typischerweise ungefähr 2 Jahre
- zu Beginn der 10 - 20 Jahre dauernden
Zersetzungsphase sind auch noch einige der ersten Xylobionten1)
vorhanden
- in der Humifizierungsphase2)
zerfällt das Holz und geht langsam in Boden über, sie dauert mehrere
Jahrzehnte bis Jahrhunderte
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- die ersten Siedler auf dem Holz sind
Weiß- und
Braunfäulepilze, sie sind in der Lage, die Holzbestandteile
Lignin und
Zellulose aufzuspalten und abzubauen
- Kennzeichen dieses Prozesses sind
Fruchtkörper der Pilze am Baum
- das Holz verliert seine Festigkeit
- es siedeln sich weitere Lebewesen an,
die das Holz ebenfalls zersetzen, erst
Borken-,
Bock- und
Prachtkäferarten,
Hirschkäferlarven zeigen die fortgeschrittene Zersetzung an, ihre Larven
verbringen bis zu 5 Jahre in den modernden Stubben, ehe sie sich im Boden
verpuppen
-
Spechte bauen Bruthöhlen, die später
auch von anderen Tierarten genutzt werden, wie
Tauben, Fledermäusen,
Hornissen, Bienen
u.a.
- Stubben oder umgebrochene Bäume bieten
verschiedenen Vogelarten, Igeln, Kleinsäugern und
Amphibien Nahrung, Brutraum
und Unterschlupfmöglichkeiten
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Schadbild des "Würfelbruchs"
durch Braunfäule einer Eiche |
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Schmetterlingstrameten verursachen Weißfäule
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mehrfarbig, variabel im Erscheinungsbild
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die einjährigen Fruchtkörper sind lederartig
zäh und dünn
-
Hüte halbkreisförmig bis fächerförmig, 5 - 8
cm breit
-
wachsen rosettig oder dachziegelartig meist
in großen Gruppen
-
Oberseite zoniert, schwärzlich bis gelblich,
seidig glänzend, samtig behaart
-
Unterseite hell mit sehr kleinen Poren
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Hirschkäfer, Hornschröter, Feuerschröter oder
Donnergugi (Lucanus cervus, von lat. lucanus, „Waldbewohner“, und cervus,
„Hirsch“)
- Familie
Schröter (Lucanidae)
- männlichen Käfer werden 25 - 75 mm
lang, Weibchen bis maximal 40 mm
- bevorzugt in alten Eichenwäldern, auch
in Gärten, Rindenmulchhaufen etc.
- Hauptflugzeit zwischen Ende Mai und
Ende Juli
- ausgewachsene Käfer leben maximal
einen Monat
-
Rote Liste „stark gefährdet“
- gesetzlicher Schutz gemäß der
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
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Springfrosch (Rana dalmatina)
- bevorzugt lichte und gewässerreiche
Laubmischwälder
- Männchen wandern bereits im Herbst in
das Laichgewässer ein, um dort zu überwintern
- Weibchen überwintern in Gewässernähe
an Land
- Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie3):
Anhang IV (streng zu schützende Art)
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)4):
streng geschützt
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Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)
- Fledermausart aus der Familie
der
Glattnasen (Vespertilionidae)
- Baumfledermaus
- bewohnt in kleinen Gruppen Höhlen in
Bäumen, nutzt aber auch Nistkästen
- Nahrung besteht hauptsächlich aus
Nachtfaltern, Grillen und Käfern
- pflanzt sich überwiegend im Osten
Deutschlands fort
- Ende Mai bis Juni ein bis zwei Junge
- wird etwa 10 Jahre alt
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Beringung in Brandenburg seit 1932
-
Rote Liste gefährdet
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1) von griechisch
"xylos" = Holz; und "bios" = Leben bedeutet: „das Holz bewohnend“, „im Holz
lebend“ oder „Holzbewohner“.
2)
Humus lateinisch „Erdboden“
3)
RICHTLINIE
92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992, Fassung 2007
4)
Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009
(BGBl. I S. 2542), zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. Oktober 2011
(BGBl. I S. 1986) geändert
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Quelle:
Wikipedia, Wikimedia
- Larve des Hirschkäfers
fotografiert von H. Rothacher Aigle
- Großer Abendsegler
fotografiert von
Mnolf
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