Was ist Wild ?

Nach Jagdrecht gelten als Wild die in den jagdrechtlichen Vorschriften aufgelisteten wildlebenden Tierarten. Wild nach dieser Definition bleiben selbst die Arten, die nach dem Jagdrecht ganzjährig geschont werden.

In Deutschland, Österreich und der Schweiz regeln Jagdgesetze und -verordnungen die Jagd und Hege. Diese jagdrechtlichen Vorschriften enthalten einen abschließenden Katalog der jagdbaren Tiere und geben dem Begriff Wild damit seine Legaldefinition.

 

     
Im § 1 des Bundesjagdgesetzes werden wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, als Wild definiert. Im § 2 werden die zugehörigen Wildarten aufgelistet.

Liste der Tierarten, die laut Bundesjagdgesetz dem Jagdrecht unterliegen und somit rechtlich „Wild“ sind:

 

 

     
Haarwild Federwild
Wisent (Bison bonasus L.) Rebhuhn (Perdix perdix L.)
Elchwild (Alces alces L.) Fasan (Phasianus colchicus L.)
Rotwild (Cervus elaphus L.) Wachtel (Coturnix coturnix L.)
Damwild (Dama dama L.) Auerwild (Tetrao urogallus L.)
Sikawild (Cervus nippon TEMMINCK) Birkwild (Lyrus tetrix L.)
Rehwild (Capreolus capreolus L.) Rackelwild (Lyrus tetrix x Tetrao urogallus)
Gamswild (Rupicapra rupicapra L.) Haselwild (Tetrastes bonasia L.)
Steinwild (Capra ibex L.) Alpenschneehuhn (Lagopus mutus MONTIN)
Muffelwild (Ovis ammon musimon PALLAS) Wildtruthuhn (Meleagris gallopavo L.)
Schwarzwild (Sus scrofa L.) Wildtauben (Columbidae)
Feldhase (Lepus europaeus PALLAS) Höckerschwan (Cygnus olor GMEL.)
Schneehase (Lepus timidus L.) Wildgänse (Gattungen Anser BRISSON und BRANTA SCOPOLI)
Wildkaninchen (Oryctolagus cuniculus L.) Wildenten (Anatinae)
Murmeltier (Marmota marmota L.) Säger (Gattung Mergus L.)
Wildkatze (Felis silvestris SCHREBER) Waldschnepfe (Scolopax rusticola L.)
Luchs (Lynx lynx L.) Blässhuhn (Fulica atra L.)
Fuchs (Vulpes vulpes L.) Möwen (Laridae)
Steinmarder (Martes foina ERXLEBEN) Haubentaucher (Podiceps cristatus L.)
Baummarder (Martes martes L.) Großtrappe (Otis tarda L.)
Iltis (Mustela putorius L.) Graureiher (Ardea cinerea L.)
Hermelin (Mustela erminea L.) Greife (Accipitridae)
Mauswiesel (Mustela nivalis L.) Falken (Falconidae)
Dachs (Meles meles L.) Kolkrabe (Corvus corax L.)
Fischotter (Lutra lutra L.)  
Seehund (Phoca vitulina L.)  

Die Bundesländer können für ihre Belange weitere Tierarten in diese Liste aufnehmen.

 

 

 

 

     
Grundsätzlich befindet sich Wild in natürlicher Freiheit und gehört niemandem. Die Aneignung des Wildes ist ausschließlich dem Jagdausübungsberechtigten (Jäger) erlaubt und erfolgt durch Erlegen.

Die Fürsorgepflicht des Jägers beinhaltet die Hege des Wildes, das betrifft auch ganzjährig geschützte Wildarten, er ist somit persönlich verantwortlich für den Schutz des Wildes.
 

     

Im Jagdrecht und in der jagdlichen Praxis wird das Wild mit Überschneidungen unterschieden in:

* Haarwild: Zum Haarwild zählen die dem Jagdrecht unterliegenden Säugetiere. 

* Federwild: Als Federwild werden die dem Jagdrecht unterliegenden Vögel bezeichnet.

* Schalenwild: Das Schalenwild umfasst die dem Jagdrecht unterliegenden Paarhufer (Hornträger, Geweihträger und das Schwarzwild, die Wildschweine) – deren Klauen werden in der Jägersprache als ‚Schalen‘ bezeichnet.

* Hochwild: Zum Hochwild zählt das Jagdrecht alles Schalenwild mit Ausnahme des Rehwildes. Weiterhin gehören das Auerwild, der Steinadler und der Seeadler zum Hochwild. Früher gehörten regional auch andere Tierarten wie Bär, Luchs oder Kranich dazu. Der Begriff Hochwild ist historisch entstanden. Er bezeichnete Wild, dessen Jagd besonders geschätzt wurde und die deshalb dem hohen Adel (Hohe Jagd) vorbehalten war.

* Niederwild: Alles übrige Wild gehört zum Niederwild. Das Niederwild durfte historisch auch von anderen Personengruppen bejagt werden (Niedere Jagd).

 

Wolf

   

 

Im jagdlichen Sprachgebrauch wird zusätzlich unterschieden nach

* Raubwild: die dem Jagdrecht unterliegenden Beutegreifer, Greifvögel und der Kolkrabe

* Großwild: besonders starkes Wild wie Dickhäuter, Großkatzen, Wisent, Bär

* Ballenwild: die zum Niederwild gehörenden Tierarten Feldhase und Wildkaninchen

* Rauhwild: alle Pelztiere (‚Rauh‘ ist ein altes Wort für Fell, vergl. Rauchwaren)
 

 

     
     
     

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