Was ist Wild ?
Nach Jagdrecht gelten als
Wild die in den jagdrechtlichen Vorschriften aufgelisteten wildlebenden
Tierarten. Wild nach dieser Definition bleiben selbst die Arten, die nach dem
Jagdrecht ganzjährig geschont werden.
In Deutschland, Österreich und der Schweiz regeln Jagdgesetze und -verordnungen
die Jagd und Hege. Diese jagdrechtlichen Vorschriften enthalten einen
abschließenden Katalog der jagdbaren Tiere und geben dem Begriff Wild damit
seine Legaldefinition.
Im § 1 des
Bundesjagdgesetzes
werden wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, als Wild definiert.
Im § 2 werden die zugehörigen Wildarten aufgelistet. Liste der Tierarten, die laut Bundesjagdgesetz dem Jagdrecht unterliegen und somit rechtlich „Wild“ sind:
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Die Bundesländer können für ihre Belange weitere Tierarten in diese Liste aufnehmen.
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Grundsätzlich befindet
sich Wild in natürlicher Freiheit und gehört niemandem. Die Aneignung des
Wildes ist ausschließlich dem Jagdausübungsberechtigten (Jäger) erlaubt und
erfolgt durch Erlegen. Die Fürsorgepflicht des Jägers beinhaltet die Hege des Wildes, das betrifft auch ganzjährig geschützte Wildarten, er ist somit persönlich verantwortlich für den Schutz des Wildes. |
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Im Jagdrecht und in der jagdlichen
Praxis wird das Wild mit Überschneidungen unterschieden in: * Federwild: Als Federwild werden die dem Jagdrecht unterliegenden Vögel bezeichnet. * Schalenwild: Das Schalenwild umfasst die dem Jagdrecht unterliegenden Paarhufer (Hornträger, Geweihträger und das Schwarzwild, die Wildschweine) – deren Klauen werden in der Jägersprache als ‚Schalen‘ bezeichnet. * Hochwild: Zum Hochwild zählt das Jagdrecht alles Schalenwild mit Ausnahme des Rehwildes. Weiterhin gehören das Auerwild, der Steinadler und der Seeadler zum Hochwild. Früher gehörten regional auch andere Tierarten wie Bär, Luchs oder Kranich dazu. Der Begriff Hochwild ist historisch entstanden. Er bezeichnete Wild, dessen Jagd besonders geschätzt wurde und die deshalb dem hohen Adel (Hohe Jagd) vorbehalten war. * Niederwild: Alles übrige Wild gehört zum Niederwild. Das Niederwild durfte historisch auch von anderen Personengruppen bejagt werden (Niedere Jagd). |
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Im jagdlichen Sprachgebrauch wird
zusätzlich unterschieden nach * Großwild: besonders starkes Wild wie Dickhäuter, Großkatzen, Wisent, Bär * Ballenwild: die zum Niederwild gehörenden Tierarten Feldhase und Wildkaninchen * Rauhwild: alle Pelztiere (‚Rauh‘
ist ein altes Wort für Fell, vergl. Rauchwaren) |
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