Die Tätigkeit im
Überblick
Forstwirtinnen und Forstwirte begründen, schützen und pflegen Waldbestände,
ernten Holz, sortieren und lagern es. Sie führen alle Aufgaben aus, die zur
Erhaltung und Nutzung des Waldes erforderlich sind.
Hauptsächlich arbeiten
Forstwirtinnen und Forstwirte bei kommunalen
Forstbetrieben und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen. Auch in Forstämtern
sind sie tätig.
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Die Ausbildung im
Überblick
Im
1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb:
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das
Revier und den Baumbestand kennen, welche
heimischen Wildarten es gibt und wie diese sich verhalten
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welche
verschiedenen Holzernteverfahren es gibt und wie man Bäume mit der Motorsäge
fällt
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wie
man Maschinen zur Holzernte, Holzrückung und Entrindung bedient
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welche
vorbeugenden Maßnahmen zum Schutz von Böden, Beständen und Produkten man
ergreifen kann
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wie
man Holz nach Sortiervorschriften sortiert
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Während des 2. Ausbildungsjahres wird den Auszubildenden u. a. vermittelt:
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wie
das Ernten von Holz und anderen Forsterzeugnissen qualitätsorientiert sowie
bestands- und bodenschonend durchgeführt wird
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wie
man Forstschädlinge bekämpft und Nützlinge fördert
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wie
Waldbrände zu verhüten und zu bekämpfen sind
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wie
man Abfälle vermeiden kann, wie sie entsorgt werden und welche Möglichkeiten
des Recyclings es gibt
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welche
Standortansprüche Bäume und Sträucher haben
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wie
man Saat- und Pflanzgut beurteilt und behandelt
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wie
man Verjüngungs- und Kulturflächen vorbereitet
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wie
jagdbetriebliche Einrichtungen hergestellt, gepflegt und instand gehalten
werden
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wie
Schutz- und Erholungseinrichtungen errichtet und gepflegt werden
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welche
Holzmessverfahren es gibt und wie Rohholz vermessen wird
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Im
3. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden:
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wie
Holz gelagert wird und wie man es schützen und konservieren kann
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wie
man Hecken, Freiflächen, Feuchtbiotope anlegt und auch natürliche Gewässer
pflegt
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worauf
es beim Ästen ankommt
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wie
Jungbestände gepflegt werden
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Während der gesamten Ausbildungszeit wird den Auszubildenden vermittelt:
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welche
gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag entstehen
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wie
der Ausbildungsbetrieb organisiert ist und wie die betriebliche Erzeugung und
Dienstleistung, Bezugs- und Absatzwege und -formen funktionieren
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wie
die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften angewendet werden
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welche
Umweltschutzmaßnahmen zu beachten sind und wie man sie anwendet
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wie
man Arbeiten plant, Arbeitsschritte festlegt und Arbeitsmittel auswählt
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Der
theoretische Unterricht in der Berufsschule vermittelt darüber hinaus Wissen in
den folgenden Lernfeldern:
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Erhalten von Umwelt, Natur und Landschaft
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Begründen und Verjüngen von Waldbeständen
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Schützen von Waldbeständen
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Durchforstung von Waldbeständen
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Pflegen von Kulturen und Jungbeständen
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Werkstattbetrieb und Forsttechnik
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Verwenden von Forsterzeugnissen
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Vorbereiten und Pflegen von Waldstandorten
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Mensch
und Arbeit
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Ästen
von Waldbäumen
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Ernten
von Waldbäumen
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Vermessen und Sortieren von Rohholz
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Bringen und Lagern des Holzes
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Forstwirt/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz
(BBiG) und hat bundesweit eine 3-jährige Ausbildungsdauer, die nur unter
bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden kann: dazu gehören ein bereits
vorhandener Berufsabschluss oder der Besitz der Fach- oder Hochschulreife. |
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Es gilt die
Verordnung über die Berufsausbildung zum Forstwirt/zur
Forstwirtin vom 23. Januar 1998 (BGBl. I S. 206) |
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Weitere
Qualifikationen und Fortbildungsmöglichkeiten während und nach der Ausbildung
sind:
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Zapfenpflücker
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Forstmaschinenführer
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Forsttechniker
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Bachelor
Forstwirtschaft
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Bachelor Holztechnik
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Bachelor International
Forest Ecosystem Management
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Bachelor
Landschaftsnutzung und Naturschutz
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Forstwirtschaftsmeister
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Master Forest
Information Technology
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Master Global Change
Management
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Master Holztechnik
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